Wenn Sie irgendwelche Zweifel oder Vorfälle haben, die nicht mit der digitalen Identifizierung zusammenhängen , z. B. wo sich das Verfahren im Internet befindet, welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Fristen gelten, in welchem Zustand es sich befindet usw. Sie müssen sich an die für das betreffende Verfahren zuständige Verwaltung wenden.
Wir stellen Ihnen Kontaktinformationen zu den verschiedenen Organisationen zur Verfügung, damit Sie diejenige kontaktieren können, die das Verfahren abschließen soll:
- Stadträte, Regionalräte, Provinzräte usw.: Sie können sie über ihre elektronische Zentrale kontaktieren .
- Generalitat und von der Generalitat abhängige Organisationen : Sie können sie über 012 oder die Gencat-Kontaktseite kontaktieren.
- Steuerbehörden (ORGT, ATC, BASE, XALOC...) : Sie können sie über ihre elektronischen Büros kontaktieren.
- Universitäten : Sie können sie über ihre elektronischen Zentralen kontaktieren.
- Allgemeine Staatsverwaltung : Sie können sie über 060 oder die AGE-Kontaktseite kontaktieren.
Wenn Sie Zweifel oder Probleme bei der Identifizierung mit dem Identitätsintegrator VÀLid haben, können Sie sich an folgende Adresse wenden:
- Gründe für das Scheitern des Authentifizierungsprozesses mit VÀLid
- Welche Identifikationssysteme akzeptiert der VÀLid?
Welche Rolle spielt das AOC-Konsortium in diesem Prozess?
Das AOC-Konsortium stellt die Tools zur Verfügung, um Sie bei der elektronischen Bearbeitung mit den katalanischen Behörden zu identifizieren: idCAT Certificat, idCAT Mòbil, e-TRAM und VÀLid, eine Anwendung, die es Ihnen ermöglicht, sich mit verschiedenen elektronischen Medien zu identifizieren (digitale Zertifikate, mobiles idCAT, cl@ ve...).
Um sich zu identifizieren, gehen Sie daher während Ihrer Bearbeitung bei einer katalanischen Verwaltung die Seite VÀLid des Konsortiums AOC durch.
Allerdings ist die AOC der Anbieter der elektronischen Verwaltungstools, verwaltet jedoch nicht das von Ihnen durchgeführte Verfahren oder ist der Empfänger dieses Verfahrens . Aus diesem Grund müssen Sie sich bei Zweifeln oder Vorfällen im Zusammenhang mit einem Verfahren an die zuständige Verwaltung wenden.