Um eine Lieferung an ein Unternehmen außerhalb Kataloniens durchzuführen, klicken Sie auf „Neue Registrierung“.
Geben Sie an, zu welcher Zielregistrierungsstelle Sie gehen möchten (im Dropdown-Menü ist ein Vorhersagetext verfügbar und eine Suchmaschine zum Filtern der Ämter nach Name, Provinz, autonomer Gemeinschaft und Verwaltungsebene):
Wählen Sie je nach Herkunft der Überweisung als Abwicklungsart „Interadministrativ“ oder „Face-to-Face“.
- 4.1 Übermittlung von Unterlagen zwischen Verwaltungen
Wenn es sich um ein Dokument handelt, das zwischen Verwaltungen gesendet wird, müssen Sie das Feld „Interadministrativo“ auswählen, das obligatorisch ist.
Um die zugesandte Dokumentation einfacher verwalten zu können, müssen folgende Felder gemeldet werden:- Externe Referenz : jede Referenz, die die Bestimmungsstelle kennen muss und die dem Antragsteller bekannt ist (z. B. Fahrzeugkennzeichen, Belegnummer, von der ein bestimmter Betrag gefordert wird usw.)
- Aktenzeichen : Aktenzeichen, zu dem die zu behandelnde Dokumentation/Angelegenheit gehört. Bei Anfragen sollte versucht werden, die Meldung dieses Codes zu ermöglichen, damit eine automatisierte Abwicklung der Abwicklung am Bestimmungsort möglich ist.
- Código de asunto según destino : Kodierung des Betreffs im Ziel, wenn die Anfrage diese Daten enthält. Bei Anfragen sollte versucht werden, diesen Code zu melden, um eine automatisierte Abwicklung der Abwicklung am Bestimmungsort zu ermöglichen.
Bezüglich der zu versendenden Unterlagen ist es erforderlich, das Feld „Ergänzende Informationen“ auszufüllen; dessen Dropdown-Menü verschiedene Optionen bietet:
- Documentación adjunta digitalizada weist darauf hin, dass Papierdokumente jeglicher Art NICHT an das Bestimmungsregister gesendet werden und diese daher mit den gesendeten Daten und Anhängen elektronisch verarbeitet werden können. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation vollständig gescannt wurde.
- Documentación adjunta en soporte PAPER (u.otros portes) , es ist bezeichnend, dass die für die Verarbeitung auf Papier erforderlichen Unterlagen an das Zielregister gesendet werden. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation aus technischen, rechtlichen oder funktionalen Gründen nicht gescannt werden kann.
- Bei der zusätzlich digitalisierten und komplementären Dokumentation in Papierform ist es bezeichnend, dass Papierdokumente an das Bestimmungsregister übermittelt werden, die für die Bearbeitung nicht erforderlich sind und mit voller Gültigkeit digitalisiert werden konnten. Die Übermittlung dieser Unterlagen erfolgt ausschließlich aus Gründen der Zuständigkeit und der Aufbewahrung des Papiers durch die Bestimmungsstelle. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation vollständig gescannt wurde, gilt jedoch nicht für die Rückgabe an den Bürger und muss an die Bestimmungsstelle gesendet werden.
Generell ist zu beachten, dass allen übermittelten Abrechnungen die digitalisierte Dokumentation beigefügt sein muss, mit Ausnahme der Fälle, in denen dies nicht möglich ist, wie zum Beispiel:
- Wenn es sich um einen versiegelten Umschlag mit einem Angebot handelt.
- Wenn es sich um ein Nicht-A4-Format handelt, wie kann es dann ein gerolltes Blatt sein?
- Wenn die Dokumentation gebunden ist, beispielsweise ein Buch
- Wenn die Dokumentation auf einem Speichermedium, beispielsweise einer CD oder einem externen Speicher, übermittelt wurde.
Wenn das Volumen des Dokuments dies nicht zulässt, denken Sie daran, dass Abrechnungen nur ein maximales Anhangvolumen von 15 MB unterstützen. In diesen Fällen können Sie auf zwei Arten vorgehen:
A. Aufeinanderfolgendes Registrierungsverfahren : Das Personal gruppiert die Dokumentation in mehreren aufeinanderfolgenden Registrierungen. Sie werden dann im Feld SUBJECT vermerken, dass es sich um eine TEILWEISE Y VON X handelt, wobei Y die Position des Datensatzes innerhalb des Satzes und X die Gesamtzahl der Datensätze im Satz ist. Wenn der Versand beispielsweise durch zwei aufeinanderfolgende Registrierungen erfolgen würde:
- Beim ersten Datensatz wird dem Betreff das Teiltag 1 OF 2 hinzugefügt.
- Beim zweiten Datensatz wird dem Betreff das Teiltag 2 OF 2 hinzugefügt.
Ebenso wird im Feld „BEOBACHTUNGEN“ die Fortsetzung des vorherigen Datensatzes sowie die Nummer des ersten der aufeinanderfolgenden Datensätze zur leichteren Identifizierung angezeigt.
Durch diese Maßnahmen können die Mitarbeiter des Zielstandesamts leicht erkennen, ob die Dokumentation in einem oder mehreren Registern übermittelt wird.
B. Zusendung der Unterlagen per Post : In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung und die anschließende Zusendung der beigefügten Unterlagen per Post. Sobald der Empfänger diese Unterlagen erhalten hat, bestätigt er die Abrechnung. Es wird empfohlen, zusammen mit den beigefügten Papierdokumenten den Abrechnungsnachweis mit Angabe der Registrierungsnummer einzusenden, damit leicht festgestellt werden kann, zu welchem Vergleich die erhaltenen Unterlagen gehören.“
Bitte beachten Sie, dass, wenn nicht alle Anhänge digitalisiert werden können, alles auf Papier versendet wird.
Sendungen erfolgen immer an das Büro der Zieleinheit (nicht an die Einheit, auch wenn diese physisch näher an meiner Einrichtung liegt); Ist dies nicht der Fall, erfährt das Büro nicht, dass die Papierdokumente eingetroffen sind, und kann die Abrechnung nicht bestätigen.
Wenn Sie die Empfängerstelle, an die Sie die Sendung senden möchten, nicht finden können, wenden Sie sich an die Stelle, von der sie hierarchisch abhängig ist (wenn Sie beispielsweise keine Generaldirektion der Autonomen Gemeinschaft Madrid finden, senden Sie die Sendung an das entsprechende Ministerium).
- 4.2 Senden von Dokumentation über den Single Window-Kanal
Handelt es sich um Unterlagen, die uns persönlich zugegangen sind, müssen Sie das Pflichtfeld Einzelfenster auswählen.
In den Feldern „Registrierungsdatum“ und „Registrierungsnummer“ müssen das Registrierungsdatum und die Registrierungsnummer angegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine erneute Kaufabwicklung mehr, die gemachten Angaben werden jedoch berücksichtigt.
Die folgenden optionalen Informationen müssen ausgefüllt werden, da sie die Verwaltung der eingereichten Unterlagen erleichtern.
Sie müssen auch die folgenden Felder im Zusammenhang mit dem Transport ausfüllen:
- Art des eingehenden Transports : Mittel, mit dem die Dokumentation am Zielort ankommt.
- Eingehende Transportnummer : Identifikation der Sendung, die ihr vom Spediteur in der Dokumentation zugewiesen wurde.
Es ist notwendig, die Daten des Interessenten einzugeben; Dabei kann es sich um eine oder mehrere handeln (bei mehr als einem Interessenten finden wir auf der rechten Seite das +, um so viele wie nötig hinzuzufügen).
Wenn der Interessent einen Vertreter ernennen möchte, geben Sie die entsprechenden Daten des Vertreters ein und geben Sie an, dass es sich um einen Vertreter handelt, indem Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen.
Es ist notwendig, das Feld „Zusätzliche Informationen“ mit den folgenden Informationen zu füllen:
- Documentación adjunta digitalizada weist darauf hin, dass Papierdokumente jeglicher Art NICHT an das Zielregister gesendet werden und das Zielregister daher seine Daten und gesendeten Anhänge elektronisch verarbeiten kann. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation vollständig gescannt wurde.
- Die beigefügte Dokumentation in PAPIER (oder auf anderen Trägern) weist darauf hin, dass sie an das Zielregister gesendet wird. Die für die Bearbeitung auf Papier erforderlichen Unterlagen sind erforderlich. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation aus technischen, rechtlichen oder funktionalen Gründen nicht gescannt werden kann.
- Bei der zusätzlich digitalisierten und komplementären Dokumentation in Papierform ist es bezeichnend, dass Papierdokumente an das Bestimmungsregister übermittelt werden, die für die Bearbeitung nicht erforderlich sind und mit voller Gültigkeit digitalisiert werden konnten. Die Übermittlung dieser Unterlagen erfolgt ausschließlich aus Gründen der Zuständigkeit und der Aufbewahrung des Papiers durch die Bestimmungsstelle. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation vollständig gescannt wurde, gilt jedoch nicht für die Rückgabe an den Bürger und muss an die Bestimmungsstelle gesendet werden.