Um an ein Unternehmen außerhalb Kataloniens zu senden, klicken Sie auf „Neue Registrierung“ .

Geben Sie an, an welche Zielregistrierungsstelle Sie sich wenden möchten (Sie haben Texterkennung in der Dropdown-Liste und eine Suchmaschine, um Ämter nach Name, Provinz, autonomer Gemeinschaft und Verwaltungsebene zu filtern):

Wählen Sie je nach Ursprung der Sendung Interadministrative oder Face-to-Face als Abwicklungsart.

  • 4.1 Übermittlung von Unterlagen zwischen Verwaltungen
    Beim Versand von Dokumenten zwischen Verwaltungen muss das obligatorische Feld Interadministrative ausgewählt werden.
    Um die Verwaltung der gesendeten Dokumentation zu vereinfachen, sollten die folgenden Felder gemeldet werden:

    • Externe Referenz: jede Referenz, die die Bestimmungsstelle kennen muss und die dem Antragsteller bekannt ist (z. B. Kfz-Kennzeichen, Quittungsnummer, für die ein bestimmter Betrag geltend gemacht wird usw.)
    • Aktenzeichen : Aktenzeichen, zu dem die betreffende Dokumentation / der betreffende Gegenstand gehört. Es sollte versucht werden, die Meldung dieses Codes zu ermöglichen, damit eine automatisierte Verwaltung der Bestimmungsortsabwicklung möglich ist.
    • Betreffcode nach Bestimmungsort : Codierung des Betreffs im Bestimmungsort, wenn die Anfrage diese Daten enthält. Es sollte versucht werden, die Meldung dieses Codes zuzulassen, um eine automatisierte Verwaltung der Bestimmungsortsabwicklung zu ermöglichen.

    In Bezug auf die zu sendenden Unterlagen ist es erforderlich, das Feld für ergänzende Informationen auszufüllen; dessen Dropdown-Menü verschiedene Optionen bietet:

    • Angehängte Dokumentation digitalisiert , es ist darauf hinzuweisen, dass Papierunterlagen jeglicher Art NICHT an das Bestimmungsregister gesendet werden und diese daher mit den gesendeten Daten und Anhängen elektronisch verarbeitet werden können. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation vollständig gescannt wurde.
    • Dokumentation in PAPIER-Unterstützung (oder anderen Unterstützungen) beigefügt , es weist darauf hin, dass die erforderliche Dokumentation an das Bestimmungsregister für die Papierverarbeitung gesendet wird. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation aus technischen, rechtlichen oder funktionalen Gründen nicht gescannt werden kann.
    • Angehängte Dokumentation digitalisiert und ergänzend auf Papier , es ist bezeichnend, dass die Papierdokumentation an das Bestimmungsregister gesendet wird, die für die Bearbeitung nicht erforderlich ist und die mit voller Gültigkeit digitalisiert wurde. Diese Dokumentation wird nur aus Gründen der Zuständigkeit und Papieraufbewahrung durch die Bestimmungsstelle versandt. Dieser Wert ist bei vollständig eingescannter Dokumentation zu markieren, gilt aber nicht für den Bürger und muss an die Zielstelle übermittelt werden.

    Bitte beachten Sie im Allgemeinen, dass alle eingereichten Beiträge von einer digitalisierten Dokumentation begleitet werden müssen, außer in Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wie z.

    1. Wenn es sich um einen verschlossenen Umschlag mit einem Angebot handelt.
    2. Wenn es sich um ein Nicht-A4-Format handelt, z. B. einen gerollten Plan.
    3. Wenn die Dokumentation gebunden ist, z. B. ein Buch
    4. Wenn die Dokumentation auf einem Speichergerät wie einer CD oder einem externen Speicher abgelegt wurde.
    5. Wenn das Volumen des Dokuments dies nicht zulässt, denken Sie daran, dass die Einträge nur ein maximales Volumen von 15 MB im Anhang unterstützen. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung und die beigefügten Unterlagen werden nachgereicht. Sobald diese Dokumentation eingegangen ist, bestätigt der Empfänger die Abrechnung. Es wird empfohlen, zusammen mit den beigefügten Papierdokumenten die Quittung der Abrechnung mit Angabe der Registrierungsnummer zu senden, damit leicht identifiziert werden kann, zu welcher Abrechnung die erhaltenen Unterlagen gehören.

    Denken Sie daran, dass, wenn nicht alle Anhänge gescannt werden können, alles auf Papier gesendet wird.

    Sendungen erfolgen immer an das Büro der Bestimmungseinheit (nicht an die Einheit, auch wenn sie physisch näher an meinem Körper ist); Andernfalls erfährt das Büro nicht, dass die Unterlagen angekommen sind, und kann die Abrechnung nicht bestätigen.

    Falls Sie die Empfängereinheit, an die Sie eine Sendung senden möchten, nicht finden, wenden Sie sich an die Stelle, von der sie hierarchisch abhängig ist (z. B. wenn Sie keine Generaldirektion der Autonomen Gemeinschaft Madrid finden, senden Sie die Sendung an das entsprechende Ministerium ).

  • 4.2 Senden von Unterlagen über den One-Stop-Shop-Kanal

Bei Unterlagen, die uns persönlich zugesandt wurden, müssen Sie das Pflichtfeld One -Stop-Shop auswählen.

Das Registrierungsdatum und die Registrierungsnummer müssen in den Feldern Registrierungsdatum und Registrierungsnummer angegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine erneute Ausfahrtsanmeldung mehr, sondern die Angaben werden berücksichtigt.

Die folgenden optionalen Informationen müssen ausgefüllt werden, da sie die Verwaltung der gesendeten Dokumentation erleichtern.

Sie müssen auch die folgenden Felder für den Transport ausfüllen:

  • Art des Eingangstransports : Mittel, mit dem die Dokumentation den Bestimmungsort erreicht.
  • Eingehende Transportnummer : Identifikation der Sendung, die der Spediteur der Dokumentation zuweist.

Die Daten des Interessenten müssen ausgefüllt werden; Dies können eine oder mehrere sein (falls mehr als eine Person interessiert ist, finden Sie auf der rechten Seite das +, um so viele wie nötig hinzuzufügen).

Wenn die interessierte Partei einen Vertreter ernennen möchte, tragen Sie die entsprechenden Angaben zum Vertreter ein und geben Sie an, dass es sich um einen Vertreter handelt, indem Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen.

Es ist notwendig, das Feld der Zusatzinformationen mit den folgenden Informationen zu informieren:

    • Angehängte digitalisierte Dokumentation weist darauf hin, dass Papierunterlagen jeglicher Art NICHT an das Bestimmungsregister gesendet werden und das Bestimmungsregister daher mit Ihren Daten und Anhängen elektronisch verarbeitet werden kann. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation vollständig gescannt wurde.
    • Die im PAPIER-Träger (oder anderen Trägern) beigefügte Dokumentation weist darauf hin, dass sie an das Bestimmungsregister gesendet wird, notwendige Dokumentation für die Papierverarbeitung. Dieser Wert muss markiert werden, wenn die Dokumentation aus technischen, rechtlichen oder funktionalen Gründen nicht gescannt werden kann.
    • Angehängte Dokumentation digitalisiert und zusätzlich auf Papier , es ist bezeichnend, dass Papierdokumentation an das Bestimmungsregister gesendet wird, die für die Bearbeitung nicht erforderlich ist und die mit voller Gültigkeit digitalisiert wurde. Diese Dokumentation wird nur aus Gründen der Zuständigkeit und Papieraufbewahrung durch die Bestimmungsstelle versandt. Dieser Wert ist bei vollständig eingescannter Dokumentation zu markieren, gilt aber nicht für den Bürger und muss an die Zielstelle übermittelt werden.